Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hausboot-, Event-, Tages-, Aufenthalts- und Zusatzleistungsbuchungen
The Lakeside Loft Bahlburg & Hohn GbR Werderstr. 51b 13587 Berlin E-Mail: booking@thelakesideloft.de
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung, Nutzung und Bereitstellung des Hausbootes „The Lakeside Loft" einschließlich damit verbundener Nebenleistungen, insbesondere Events, Feiern, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Verlobungen, Geburtstage, Babyshowers, Foto- und Filmproduktionen, Business-Offsites, Catering, Getränke, Übernachtungen, Skipperleistungen und sonstige Zusatzleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss, Angebote und Buchungsbestätigung
Darstellungen auf der Website, in Preislisten, Broschüren, sozialen Medien oder sonstigen Werbematerialien stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
Der Kunde gibt durch Übermittlung einer Buchungsanfrage oder Annahme eines individuellen Angebots ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt oder eine Anzahlungsrechnung übersendet.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die Buchungsbestätigung, das individuelle Angebot, die Rechnung sowie diese AGB.
Änderungen der Gästezahl, des Zeitrahmens, der Zusatzleistungen oder des Veranstaltungszwecks bedürfen der Zustimmung des Anbieters in Textform. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür Mehrkosten zu berechnen.
3. Vertragsgegenstand und Nutzungszweck
Der Anbieter stellt dem Kunden das Hausboot für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Nutzungszweck zur Verfügung.
Zulässige Nutzungen sind insbesondere private und geschäftliche Veranstaltungen, Feiern, Foto- und Filmproduktionen, Workshops, Offsites, Caterings, Übernachtungen und ähnliche Zwecke, soweit sie in der Buchungsbestätigung vereinbart sind.
Eine Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken, insbesondere für öffentlich beworbene Veranstaltungen, gewerbliche Ticketverkäufe, politische Veranstaltungen, Veranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko, rechtswidrige Zwecke oder Veranstaltungen mit nicht angemeldeten Gästen, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Boot oder einzelne Bereiche ohne vorherige Zustimmung ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, unterzuvermieten oder für nicht angemeldete Veranstaltungen zu nutzen.
4. Preise, Anzahlung und Fälligkeit
Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der vollständige Restbetrag muss spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig auf dem Konto des Anbieters eingegangen sein.
Geht die vollständige Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Anbieter berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung zu stornieren. Bereits entstandene Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Stornokosten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bleiben unberührt.
Bei Buchungen, die weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder vom Anbieter anerkannten Forderungen zulässig.
5. Kaution, Schäden und Reinigung
Der Anbieter kann eine Sicherheitsleistung/Kaution verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot, Buchungsbestätigung oder Rechnung.
Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit der Buchung, insbesondere wegen Beschädigungen, Verlusten, zusätzlicher Reinigung, Vertragsstrafen, Überschreitung der Nutzungszeit, nicht genehmigter Gäste, nicht genehmigter Speisen/Getränke, Rauchverstößen oder sonstiger Pflichtverletzungen.
Der Kunde haftet für alle Schäden, Verschmutzungen, Verluste und sonstigen Beeinträchtigungen, die durch ihn, seine Gäste, Dienstleister, Erfüllungsgehilfen oder sonstige von ihm veranlasste Personen verursacht werden.
Der Kunde hat Schäden unverzüglich anzuzeigen. Eine spätere Feststellung von Schäden nach Rückgabe bleibt vorbehalten, sofern diese der Veranstaltung oder dem Aufenthalt des Kunden zugeordnet werden können.
Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der Anbieter berechtigt, den weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Die Kaution wird dem Kunden nach ordnungsgemäßer und beanstandungsfreier Rückgabe des Hausbootes, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Veranstaltungsende, unverzüglich zurückerstattet. Bei streitigen oder noch nicht bezifferbaren Ansprüchen ist der Anbieter berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung einzubehalten; der unstreitige Teil wird innerhalb der genannten Frist ausgezahlt.
6. Gästezahl, Zutritt und Hausrecht
Die maximal zulässige Gästezahl ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Eine Überschreitung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
Der Anbieter ist berechtigt, nicht angemeldeten oder die zulässige Gästezahl überschreitenden Personen den Zutritt zu verweigern oder die Veranstaltung abzubrechen.
Der Anbieter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Skipper oder sonstige Verantwortliche üben während der gesamten Nutzungszeit das Hausrecht aus.
Personen, die gegen Sicherheitsanweisungen, Hausregeln oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, alkoholisiert oder berauscht erscheinen, andere Personen gefährden, randalieren, unerlaubte Gegenstände mitführen oder den Ablauf erheblich stören, können vom Boot verwiesen werden.
Eine Erstattung oder Minderung wegen rechtmäßig verweigerten Zutritts, Ausschlusses einzelner Personen oder Abbruchs aufgrund eines Verhaltens des Kunden oder seiner Gäste ist ausgeschlossen.
7. Betreten und Nutzung auf eigene Gefahr
Das Betreten und die Nutzung des Hausbootes, der Stege, Zugänge, Terrassen, Außenflächen, Treppen, Nassbereiche und sonstigen beweglichen oder wetterexponierten Bereiche erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Gefahr.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzung eines Hausbootes besondere Risiken mit sich bringen kann, insbesondere durch Wasserlage, Wellengang, Wind, Nässe, Glätte, Höhenunterschiede, Stege, Geländer, Terrassen, Treppen, technische Einrichtungen und wechselnde Wetterverhältnisse.
Der Kunde verpflichtet sich, sich und seine Gäste vor Beginn der Nutzung auf diese Risiken hinzuweisen und die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsanweisungen sicherzustellen.
Das Rennen, Klettern auf Geländern, Sitzen auf Relings, Springen ins Wasser, Baden ohne ausdrückliche Erlaubnis, eigenmächtige Bedienung technischer Einrichtungen, Betreten gesperrter Bereiche sowie sonstiges gefährdendes Verhalten sind untersagt.
Bei Dunkelheit, Nässe, Frost, Wind oder sonstigen erschwerten Bedingungen ist besondere Vorsicht geboten.
Dem Kunden und allen Gästen ist bekannt, dass sich das Hausboot unmittelbar auf bzw. am Wasser befindet und dass insbesondere Terrassen, Außenbereiche, Stege und Zugangsbereiche teilweise nicht oder nicht vollständig durch Geländer, Relings oder sonstige Absturzsicherungen gesichert sein können.
Das Betreten und der Aufenthalt in diesen Bereichen erfordern besondere Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung. Dies gilt insbesondere bei Dunkelheit, Nässe, Wind, Wellengang, Alkoholkonsum, Müdigkeit oder sonstigen Umständen, die die Stand- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können.
Personen, die nicht oder nur unsicher schwimmen können, sind verpflichtet, dies eigenverantwortlich zu berücksichtigen und besondere Vorsicht walten zu lassen. Für Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer hält der Anbieter Schwimmwesten bereit.
Nichtschwimmern, unsicheren Schwimmern, Kindern sowie alkoholisierten oder in ihrer Stand-, Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit eingeschränkten Personen wird dringend empfohlen, in Außenbereichen, auf Terrassen, Stegen und sonstigen wasser- oder absturznahen Bereichen jederzeit eine Schwimmweste zu tragen.
Sofern eine Person trotz erkennbarer Risiken, insbesondere bei Alkoholkonsum, Nichtschwimmereigenschaft oder eingeschränkter Reaktionsfähigkeit, keine bereitgestellte Schwimmweste trägt oder sich entgegen Sicherheitsanweisungen in wasser- oder absturznahen Bereichen aufhält, geschieht dies im Rahmen der gesetzlichen Grenzen auf eigene Verantwortung.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich auf die Wasserlage, die besonderen Risiken, die teilweise fehlenden Geländer/Relings in Außenbereichen, die Verfügbarkeit von Schwimmwesten sowie die besonderen Gefahren für Nichtschwimmer und alkoholisierte Personen hinzuweisen.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder sonstige Folgen, die dadurch entstehen, dass Kunden oder Gäste entgegen Sicherheitsanweisungen handeln, bereitgestellte Schwimmwesten nicht tragen, ihre Schwimmfähigkeit falsch einschätzen, alkoholisiert oder berauscht wasser- oder absturznahe Bereiche betreten oder sich sonst eigengefährdend verhalten, soweit gesetzlich zulässig.
Die zwingende Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
8. Kinder, Minderjährige und Aufsichtspflichten
Minderjährige dürfen das Boot nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtsberechtigten Person betreten und nutzen.
Der Kunde stellt sicher, dass für alle minderjährigen Gäste eine ausreichende Aufsicht gewährleistet ist.
Aufsichtspflichtige Personen haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht entstehen.
Der Anbieter übernimmt keine Beaufsichtigung von Kindern oder Jugendlichen.
Der Anbieter ist berechtigt, bei unzureichender Aufsicht oder Gefährdung von Minderjährigen die Nutzung einzelner Bereiche zu untersagen, Personen vom Boot zu verweisen oder die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
9. Sicherheitsanweisungen, Skipper und Abbruch bei Gefahr
Den Anweisungen des Anbieters, des Skippers, Bootsführers, Personals, Sicherheitsdienstes oder sonstiger Beauftragter ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
Der Skipper, Bootsführer oder eine vom Anbieter bestimmte verantwortliche Person entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die sichere Durchführung, Fortsetzung, Änderung, Einschränkung oder Beendigung der Fahrt, Veranstaltung oder Nutzung.
Eine Durchführung oder Fortsetzung kann insbesondere verweigert, eingeschränkt oder abgebrochen werden bei: starkem Wind, Sturm, Gewitter, Starkregen, Nebel, Eis, Hoch- oder Niedrigwasser, behördlichen Warnungen oder Verboten, technischen Störungen, Gefahren für Personen, Boot, Umwelt oder Dritte, Alkoholisierung, Drogenkonsum oder aggressivem Verhalten, Überschreitung der Gästezahl, Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung gefährden.
Die Einschätzung der Sicherheitslage liegt beim Skipper, Bootsführer oder Anbieter. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine Fahrt oder Veranstaltung entgegen dieser Einschätzung begonnen oder fortgesetzt wird.
Erfolgt der Abbruch oder die Einschränkung aus Gründen, die der Kunde, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Minderung, Ersatztermin oder Schadensersatz.
Erfolgt der Abbruch oder die Einschränkung aus Sicherheitsgründen, die weder Anbieter noch Kunde zu vertreten haben, insbesondere wegen Wetter, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt, gelten die Regelungen in Ziffer 13 und 14.
10. Wetter, Wind und wasserbezogene Risiken
Der Kunde erkennt an, dass Veranstaltungen auf einem Hausboot wetterabhängig sein können.
Normale jahreszeitliche Witterung, Regen, Kälte, Hitze, Wind, Bewölkung oder sonstiges subjektiv als „schlechtes Wetter" empfundenes Wetter berechtigen den Kunden nicht zur kostenfreien Stornierung, Minderung, Nichtzahlung oder einseitigen Verschiebung.
Eine Verschiebung wegen Wetters erfolgt nur nach Verfügbarkeit und ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Anbieter. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.
Wünscht der Kunde wegen Wetters eine Verschiebung, bleibt der vereinbarte Preis fällig, sofern der Anbieter die Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt grundsätzlich bereitstellen kann oder bereits wesentliche Vorbereitungen, Dispositionen, Personal-, Catering- oder Drittleistungen veranlasst wurden.
Sicherheitsrelevante Wetterentscheidungen, insbesondere bei starkem Wind, Sturm, Gewitter oder sonstiger Gefahr, trifft allein der Anbieter, Skipper oder Bootsführer.
11. Speisen, Getränke, Catering und externe Dienstleister
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
Catering, Getränke, Servicepersonal, Technik, Dekoration, Musik, Fotografen, Künstler oder sonstige externe Dienstleister dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters eingesetzt werden.
Der Kunde haftet für Handlungen und Pflichtverletzungen von ihm beauftragter Dienstleister wie für eigenes Verhalten.
Externe Dienstleister haben die Hausregeln, Sicherheitsanweisungen, Lärmschutzvorgaben, Brandschutzvorgaben und sonstigen Vorgaben des Anbieters einzuhalten.
Der Anbieter kann Dienstleistern den Zutritt verweigern oder deren Tätigkeit untersagen, wenn Sicherheits-, Haftungs-, Hygiene-, Brandschutz-, Lärm- oder sonstige berechtigte Gründe entgegenstehen.
12. Musik, Lärm, Nachtruhe und behördliche Vorgaben
Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Vorgaben zu Lärm, Musik, Nachtruhe, Umwelt-, Gewässer-, Anwohner- und Immissionsschutz einzuhalten.
Lautstärke, Musikbetrieb, Außenbeschallung und Nutzung von Terrassen oder Außenbereichen können durch den Anbieter jederzeit eingeschränkt oder untersagt werden.
Sofern der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Musik-, Ton- oder Bühnendarbietungen nutzen, für die Rechte Dritter, insbesondere der GEMA, berührt werden, ist ausschließlich der Kunde für die rechtzeitige Anmeldung, die Einholung erforderlicher Lizenzen sowie die Zahlung der hieraus resultierenden Gebühren verantwortlich. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Nachforderungen, Säumniszuschläge und Kosten der Rechtsverteidigung, frei, soweit er den Rechtsverstoß zu vertreten hat.
Der Kunde haftet für Bußgelder, Gebühren, Ansprüche Dritter und sonstige Schäden, die durch Verstöße gegen Lärm-, Umwelt-, Gewässer-, Sicherheits- oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verursacht werden, soweit er diese zu vertreten hat.
Polizeiliche, behördliche oder sicherheitsbedingte Maßnahmen, die auf ein Verhalten des Kunden, seiner Gäste oder Dienstleister zurückzuführen sind, berechtigen den Anbieter zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung ohne Erstattung.
13. Stornierung durch den Kunden
Stornierungen bedürfen der Textform.
Bei Stornierung durch den Kunden gelten, soweit im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, für Buchungen mit Event-, Veranstaltungs- oder kombiniertem Aufenthaltscharakter (einschließlich damit verbundener Vorhalte-, Personal-, Catering- oder Drittleistungen) folgende pauschalierte Stornokosten:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornokosten | |---|---| | Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 30 % des vereinbarten Gesamtpreises | | Ab 29 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % des vereinbarten Gesamtpreises | | Ab 14 bis 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 75 % des vereinbarten Gesamtpreises | | Ab 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen | 100 % des vereinbarten Gesamtpreises |
Bei Buchungen, die ausschließlich auf eine reine Übernachtung ohne Event- oder Veranstaltungscharakter und ohne weitere Zusatzleistungen gerichtet sind, gelten abweichend folgende Stornokosten:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornokosten | |---|---| | Bis 30 Kalendertage vor Anreise | 10 % des vereinbarten Gesamtpreises | | Ab 29 bis 15 Kalendertage vor Anreise | 40 % des vereinbarten Gesamtpreises | | Ab 14 bis 3 Kalendertage vor Anreise | 70 % des vereinbarten Gesamtpreises | | Ab 2 Kalendertagen vor Anreise oder bei Nichterscheinen | 90 % des vereinbarten Gesamtpreises |
Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten des Anbieters.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bereits beauftragte, nicht kostenfrei stornierbare Drittleistungen, insbesondere Catering, Getränke, Personal, Skipper, Technik, Reinigung, Dekoration, Sonderbeschaffungen oder behördliche Leistungen, sind zusätzlich zu ersetzen, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale enthalten sind oder dem Anbieter nicht erspart bleiben.
Eine Umbuchung oder Verschiebung ist nur nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich. Der Anbieter kann die Zustimmung von der Zahlung bereits entstandener Kosten, Drittleisterkosten oder einer Umbuchungsgebühr abhängig machen.
14. Absage, Einschränkung oder Verschiebung durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, einzuschränken, zu verschieben oder abzubrechen, wenn die Durchführung unmöglich, unzumutbar, unsicher oder rechtlich unzulässig ist.
Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, extremen Wetterlagen, Sturm, Gewitter, starkem Wind oder sonstigen Gefahrenlagen, behördlichen Verboten oder Auflagen, technischen Defekten, Krankheit oder Ausfall sicherheitsrelevanter Personen sowie Gefahren für Personen, Boot, Umwelt oder Dritte.
Soweit der Anbieter die Absage oder Einschränkung nicht zu vertreten hat, bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn.
Soweit möglich und zumutbar, bietet der Anbieter dem Kunden einen Ersatztermin an. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Bereits entstandene, nicht ersparte oder nicht rückerstattbare Kosten, insbesondere für Drittleistungen, Catering, Personal, Skipper, Sonderbeschaffungen oder behördliche Leistungen, können dem Kunden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Hat der Kunde die Absage, Einschränkung oder den Abbruch zu vertreten, bleibt der volle Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
15. Preisanpassung bei Langfristbuchungen
Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Veranstaltungsbeginn ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten, ist der Anbieter berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend der Entwicklung seiner maßgeblichen Kosten, insbesondere für Energie, Personal, Catering, Dienstleister, Steuern und Abgaben, angemessen anzupassen, soweit die Kostensteigerung seit Vertragsschluss insgesamt mehr als 5 % beträgt. Die Anpassung ist auf den Prozentsatz begrenzt, um den die maßgeblichen Kosten tatsächlich gestiegen sind; Kostensenkungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Der Anbieter wird dem Kunden eine beabsichtigte Anpassung mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitteilen und auf Anfrage die maßgeblichen Kostenpositionen benennen. Übersteigt die Anpassung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform auszuüben ist. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
16. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Für von Kunden, Gästen oder externen Dienstleistern eingebrachte Gegenstände, Garderobe, Technik, Dekoration, Wertgegenstände, Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder sonstige Sachen übernimmt der Anbieter keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird.
17. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, Verluste, Verschmutzungen, Vertragsverletzungen und sonstigen Nachteile, die durch ihn, seine Gäste, Kinder, Aufsichtspflichtige, Dienstleister oder sonstige von ihm veranlasste Personen verursacht werden.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden, seinen Gästen oder Dienstleistern zu vertretenden Pflichtverletzung entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste und Dienstleister über die wesentlichen Sicherheits-, Verhaltens- und Hausregeln zu informieren.
Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner.
18. Veranstalterhaftpflichtversicherung
Bei gewerblichen Veranstaltungen, Firmenveranstaltungen, öffentlichkeitswirksamen Events, Hochzeiten, Foto- oder Filmproduktionen sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 20 Gästen empfiehlt der Anbieter dringend, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme (regelmäßig mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden) abzuschließen. Der Anbieter ist berechtigt, den Nachweis einer entsprechenden Versicherung bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu verlangen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann der Anbieter die Durchführung einschränken oder – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist – von der Veranstaltung zurücktreten; die Regelungen in Ziffer 13 gelten entsprechend.
19. Verlust, Beschädigung und eingebrachte Sachen
Eingebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Boot.
Der Anbieter übernimmt keine Obhutspflichten für Garderobe, Taschen, Technik, Dekoration, Geschenke, Wertgegenstände oder sonstige Sachen des Kunden oder seiner Gäste, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Verwahrung vereinbart wurde.
Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung zurückgesendet. Der Anbieter ist berechtigt, Fundsachen nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln.
20. Technische Einrichtungen, Smart Home, Medien und Ausstattung
Technische Einrichtungen, Smart-Home-Komponenten, Licht-, Musik-, Küchen-, Heizungs-, Sanitär-, Sicherheits- und Bordtechnik dürfen nur nach Einweisung oder mit Zustimmung des Anbieters bedient werden.
Eigenmächtige Eingriffe in technische Anlagen, Sicherungen, Bordelektrik, Wasser-, Heizungs-, Steuerungs-, Antriebs-, Sicherheits- oder Navigationssysteme sind untersagt.
Der Kunde haftet für Schäden und Folgeschäden aus unsachgemäßer Nutzung.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Streamingdienste, Internetgeschwindigkeiten, Smart-Home-Funktionen oder Drittanbieterdienste, sofern diese nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil zugesichert wurden.
21. Rauchen, Feuer, Grillen und gefährliche Gegenstände
Rauchen ist nur in ausdrücklich freigegebenen Bereichen gestattet. In Innenräumen ist Rauchen untersagt.
Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik, Konfetti, Nebelmaschinen, eigene Grills, Heizpilze, Brennpasten, Gasflaschen, explosive, leicht entzündliche oder gefährliche Gegenstände sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters verboten.
Verstöße berechtigen den Anbieter zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung ohne Erstattung.
Zusätzliche Reinigungs-, Reparatur-, Sicherheits- oder Entsorgungskosten trägt der Kunde, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.
22. Alkohol, Drogen und sicherheitsgefährdendes Verhalten
Der Konsum illegaler Drogen ist verboten.
Der Anbieter ist berechtigt, alkoholisierten, berauschten, aggressiven oder sicherheitsgefährdenden Personen den Zutritt zu verweigern oder sie vom Boot zu verweisen.
Alkoholisierten, berauschten oder erkennbar in ihrer Stand-, Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigten Personen kann der Aufenthalt in Außenbereichen, auf Terrassen, Stegen und sonstigen wasser- oder absturznahen Bereichen untersagt werden.
Der Anbieter, der Skipper, der Bootsführer oder beauftragtes Personal sind berechtigt, Personen zum Tragen einer Schwimmweste aufzufordern, den Zugang zu bestimmten Bereichen zu beschränken oder Personen vom Boot zu verweisen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
Kommt eine Person einer entsprechenden Sicherheitsanweisung nicht unverzüglich nach, ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung einzuschränken oder abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Ersatztermin, soweit der Abbruch durch das Verhalten des Kunden, seiner Gäste oder Dienstleister veranlasst wurde.
Der Anbieter kann den Ausschank von Alkohol einschränken oder beenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
Sicherheitsbedingte Maßnahmen nach dieser Ziffer begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung, sofern sie durch das Verhalten des Kunden, seiner Gäste oder Dienstleister veranlasst wurden.
23. Übernachtungen
Übernachtungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gebucht und bestätigt wurden.
Zusätzliche oder nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind nicht gestattet.
Partys, nicht registrierte Gäste, erhebliche Lärmbelästigungen oder zweckwidrige Nutzung im Rahmen von Übernachtungen sind untersagt.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen die Übernachtung sofort zu beenden. Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
24. Übergabe, Rückgabe und Nutzungszeiten
Die Zeiten für Übergabe (Check-in) und Rückgabe (Check-out) ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt der Check-in frühestens ab 15:00 Uhr und der Check-out spätestens bis 11:00 Uhr.
Die Übergabe erfolgt persönlich oder über eine vom Anbieter bestimmte Zugangslösung. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen; anderenfalls gilt das Boot als in vertragsgemäßem Zustand übergeben.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Anbieter berechtigt, für jede angefangene Stunde Verspätung eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 1/24 des vereinbarten Tagespreises, mindestens jedoch 50,00 Euro, zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Folgeveranstaltungen, bleiben unberührt.
25. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters in Textform gestattet. Art, Anzahl und Größe der Tiere sind bei der Buchungsanfrage anzugeben.
Der Kunde haftet für sämtliche durch Tiere verursachte Schäden, Verunreinigungen und erhöhten Reinigungsaufwand. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Boot zurückgelassen werden. Der Anbieter kann für genehmigte Tiere eine angemessene Reinigungspauschale erheben; Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot oder Buchungsbestätigung.
Anerkannte Assistenz- und Begleithunde bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
26. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Gewerbliche Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand sind.
Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Einwilligungen, Rechte und Genehmigungen verantwortlich, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Musikrechte und Rechte von Gästen, Künstlern oder Dienstleistern.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von Aufnahmen entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
27. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Anbieter unterscheidet dabei wie folgt:
a) Verträge, die ausschließlich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gerichtet sind und für die der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (insbesondere Events, Hochzeiten, Feiern, Foto-/Filmproduktionen, Business-Offsites, Tagesnutzungen):
Für diese Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
b) Verträge über reine Beherbergungs-/Übernachtungsleistungen für einen spezifischen Zeitraum:
Auch diese Verträge fallen unter § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; ein Widerrufsrecht besteht nicht.
c) Sonstige mit dem Anbieter geschlossene Fernabsatzverträge, die nicht unter Buchstabe a) oder b) fallen:
Für diese Verträge gilt das nachstehende Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (The Lakeside Loft, Bahlburg & Hohn GbR, Werderstr. 51b, 13587 Berlin, E-Mail: booking@thelakesideloft.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: The Lakeside Loft, Bahlburg & Hohn GbR, Werderstr. 51b, 13587 Berlin, E-Mail: booking@thelakesideloft.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
28. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt liegt vor, wenn unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse die Durchführung ganz oder teilweise unmöglich, wesentlich erschweren oder unzumutbar machen.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, Sturm, Gewitter, Hochwasser, Niedrigwasser, Eis, behördliche Maßnahmen, Sperrungen, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, Energieausfälle, technische Großstörungen oder sonstige vergleichbare Ereignisse.
Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren.
Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
29. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
30. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Information zur Online-Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet: booking@thelakesideloft.de.
Hinweis nach § 36 VSBG: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
